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   OLG München, 20.01.1999 - 21 U 6679/98   

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https://dejure.org/1999,6638
OLG München, 20.01.1999 - 21 U 6679/98 (https://dejure.org/1999,6638)
OLG München, Entscheidung vom 20.01.1999 - 21 U 6679/98 (https://dejure.org/1999,6638)
OLG München, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 21 U 6679/98 (https://dejure.org/1999,6638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung bezüglich des Abdrucks einer Gegendarstellung; Effektiver Rechtsschutz bei Persönlichkeitsverletzungen als Zweck der Gegendarstellung; Beschränkung der Gegendarstellung auf Tatsachenbehauptung der vorangehenden Veröffentlichung; Unwahre und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzungen und Grenzen des Gegendarstellungsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 319
  • MMR 1999, 248 (Ls.)
  • afp 1999, 497
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 25.01.2006 - 6 U 149/05

    Gegendarstellungsanspruch nur bei berechtigtem Interesse der betroffenen Person

    - Der Senat folgt hiermit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, das für den Geltungsbereich des Bayerischen Pressegesetzes, dessen Regelung zum Gegendarstellungsanspruch wie in Sachsen-Anhalt ein berechtigtes Interesse nicht ausdrücklich erwähnt, befunden hat, dass die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert werden darf, wenn die betroffene Person kein berechtigtes Interesse am Abdruck der Gegendarstellung hat (vgl. OLG München, Urteile vom 20. Januar 1999 - 21 U 6679/98, OLGR 1999, 226 und vom 17. November 2000 - 21 U 4788/00, OLGR 2001, 185 ff.).

    Das gilt unabhängig davon, ob dieser Ausschlussgrund in der anzuwendenden landespresserechtlichen Bestimmung ausdrücklich erwähnt ist oder nicht (vgl. OLG München, Urteil vom 20. Januar 1999 aaO, juris, Rn. 24 ff.; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, Rz. 11.49; Sedelmeier in Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 11 Rn. 61 mwN; Schmidt in Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch in Presse, Film, Funk und Fernsehen, 2. Aufl., 1990, Rn. 247 mwN).

    Eine gegen § 242 BGB verstoßende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage ist als Rechtsüberschreitung rechtsmissbräuchlich (§ 226 BGB) und daher unzulässig (vgl. OLG München, Urteil vom 20. Januar 1999, aaO).

  • LG München I, 18.01.2006 - 9 O 23489/05
    Selbst wenn die Ausführung im Artikel, es handele sich um die die "Immobiliengesellschaft des Schauspielers ... " falsch ist, so darf dennoch nicht mit einer Halbwahrheit geantwortet werden (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 386 und NJW-RR 2000, 319).
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